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[01-01-08-04-2013] Thema: Schwangerschaftsabbruch
#5
Gospodin Kronskij,

ein Beratungsgespräch hat den Sinn Alternativen und neue Wege aufzuzeigen. Wenn aber zweifelsfrei eine Lebensgefahr für die Mutter diagnostiziert wurde, gibt es keine Alternative mehr. Deshalb ist ein Beratungsgespräch sinnlos.
Darüberhinaus darf eine Tötung des ungeborenen Lebens nur die absolute Ausnahme sein. Dies ist nur bei Lebensgefahr für die Mutter gewährleistet, denn dann stehen sich zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber. Leben gegen Leben. Nur dann kann es ethisch gerechtfertigt sein das Leben der Mutter zu retten und dabei den Tod des ungeborenen Lebens in Kauf zu nehmen.

Für alle anderen Situationen, wie soziale und wirtschaftliche Probleme gibt es bessere Lösungen, welche das Leben des ungeborenen Kindes schützen, seien es Unterhaltsbeihilfen oder im Extremfall die Freigabe zur Adoption. All diese Lösungen sind besser als die Tötung des ungeborenen Lebens, denn sie schützen das ungeborene Kind.
  


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[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 15.04.2013, 20:00

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