14.04.2013, 23:02
Gospodin Kamow,
verzichten sie in den von ihnen genannten Fällen auf das Beratungsgespräch?
Sie haben zudem die dritte Option gestrichen. Ich denke, dass man hier darauf achten muss, dass eine ungewollte Schwangerschaft gerade für sehr junge Frauen oder Frauen/Familien in finanzieller Not ggf. eine enorme Problematik darstellen könnte.
Ihr Vorschlag erlaubt den Schwangerschaftsabbruch nur bei Vergewaltigung und bei Lebensgefahr.
Spasiba.
verzichten sie in den von ihnen genannten Fällen auf das Beratungsgespräch?
Sie haben zudem die dritte Option gestrichen. Ich denke, dass man hier darauf achten muss, dass eine ungewollte Schwangerschaft gerade für sehr junge Frauen oder Frauen/Familien in finanzieller Not ggf. eine enorme Problematik darstellen könnte.
Ihr Vorschlag erlaubt den Schwangerschaftsabbruch nur bei Vergewaltigung und bei Lebensgefahr.
Spasiba.