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[01-01-08-04-2013] Thema: Schwangerschaftsabbruch
#2
Spasiba Gospodin President,

wache Kolega,

wie in der Debatte zu [01-01-30102012] Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vereinbart wurde, soll ein Kompromiss zum Thema Schwangerschaftsabbruch gefunden werden.

Die DPA schlägt folgendes vor.

Schwangerschaftsabbrüche sind ein strafbarer Akt und verboten außer unter der folgenden Bedingung

-Der künstliche und unnatürliche Abbruch der Schwangerschaft der durch die Schwangere oder eine Dritte Person herbeigeführt wird, ist eine Straftat, die laut Strafgesetzbuch als Mord geahndet wird.

Straffrei bleibt der Schwangerschaftsabbruch wenn folgendes gilt:

1. Es besteht eine körperliche oder seelische Gefahr für die Schwangere die nur durch den Schwangerschaftsabbruch abgewandt werden kann. Der Abruch ist jederzeit möglich.
2. Es besteht ein krimineller Hintergrund der Schwangerschaft u.a. Sexualdelikte/Vergewaltigung. Der Abbruch ist nur bis zum 4 Monat möglich.
3. Ein Schwangerschaftsabbruch bei denen 1. und 2. nicht gilt ist nur unter Begründung in den ersten 8 Wochen der Schwangerschaft möglich. Dazu muss ein Schwangerschaftsberatungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle wie der androisch-orthodoxen, androisch-katholischen, androisch-evangelischen Kirchen, jüdischen Gemeinde, islamische Gemeinde, anerkannten Sozialverbänden oder staatlichen Stellen wie dem Sozialamt, Familienamt, Jugendamt, durchgeführt werden. Es gilt eine Bedenkzeit von 5 Tagen.

-Definition: Als schwanger gilt eine Frau, bei der sich ein befruchtetes Ei dauerhaft in der Gebährmutter eingenisstet hat. Ab diesem Zeitpunkt spricht man von der Befruchtung.

-Schwangerschaftsabbrüche dürfen nur von anerkannten und dazu speziell ausgebildeten Fachärzten in Kliniken durchgeführt werden.
-Im Falle von 1. und 2. trägt die Krankenkasse die Kosten. Im Fall 3. die Patientin.
-Eine Abtreibung durch nicht autorisierte Person ist eine Straftat für die Person die die Abtreibung vornimmt.
-Abtreibungen die gegen den Willen und mit körperlicher oder psychischer Gewalt gegen die Schwangere durchgeführt werden sind strafbar. Straffrei bleibt hierbei die Schwangere.
  


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 09.04.2013, 18:50

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