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Informationsstunde der Regierung bezüglich des Jerusalem-Mandats
#27
Deputat Iwanuschkin,

gemäß § 5, Abs. 2 der Geschäftsordnung gelten für Anträge keinerlei Formvorschriften. Ihre Stellung ist daher auch während einer laufenden Aussprache heraus möglich. Ich erweitere nun den Gegenstand der Aussprache auf den Antrag des Deputierten Kamow.
  


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[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 12.02.2013, 12:29

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