25.12.2012, 21:55
Waschi Deputati,
ein Angriff auf einen unserer Bündnispartner ist einem Angriff auf androisches Territorium selbst gleichgestellt. Daher wäre eine Kriegserklärung auch nicht verfassungswidrig! In dieser Schicksalsfrage kann es nur zwei Wege geben! Entweder Krieg oder kein Krieg. Es gibt kein bischen Krieg, ebenso wenig wie es ein wenig schwanger gibt!
Desweiteren liegt es überhaupt nicht in der Kompetenz der Duma Vorgaben über die operative Truppenführung zu machen. Aus gutem Grund, denn die Duma hat hiervon keine Ahnung! Truppenführung ist nach dem Militärgesetzbuch Aufgabe der STAWKA!
ein Angriff auf einen unserer Bündnispartner ist einem Angriff auf androisches Territorium selbst gleichgestellt. Daher wäre eine Kriegserklärung auch nicht verfassungswidrig! In dieser Schicksalsfrage kann es nur zwei Wege geben! Entweder Krieg oder kein Krieg. Es gibt kein bischen Krieg, ebenso wenig wie es ein wenig schwanger gibt!
Desweiteren liegt es überhaupt nicht in der Kompetenz der Duma Vorgaben über die operative Truppenführung zu machen. Aus gutem Grund, denn die Duma hat hiervon keine Ahnung! Truppenführung ist nach dem Militärgesetzbuch Aufgabe der STAWKA!