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[02-03-05122012] Änderung des Notstandsgesetzes
#7
Wasche Kolega,

laut der Verfassung und dem Notstandsgesetz können derzeit nur die Bundesorgane den Ausnahmezustand oder ähnliches ausrufen.
Provinzen haben die Kommandogewalt und die Provinzpolizeikommandos und die Miliz. Sie können auch nur den Katasatrophenalarm auslösen.
Sollte eine Provinz den Notstand erklären, und entsprechende Maßnahmen im Bereich der Bundesgesetzgebung erlassen oder den Exekutivorganen Anweisungen erteilen, wie Versammlungen o.ä. aufzulösen, so wäre dies illegitim.
  


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 09.12.2012, 12:27

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