01.12.2012, 15:33
Ein Beschluss zeichnet sich dadurch aus, dass eine Abstimmung vorangegangen ist. Eine solche konnte ich in den Protokollen nicht finden.
Das ist ein gravierender formeller Fehler. Zudem stand es der Ratsversammlung nach der vormals gültigen Verfassung nicht zu die Verfassung zu ändern, der zweite grobe formale Fehler.
Ihre Bedenken hatten Sie bereits vorgetragen, deshalb arbeiteten wir an einer Änderung. Doch sollte die Ratsversammlung, wie ich in unserem letzten Gespräch mitteilte, nur drüber schauen und Vorschläge machen, nicht einfach die alte aushebeln und eine neue Einsetzen.
Die von meiner Frau eingesetzte neue Verfassung hat gültigkeit, sie ist ein Kompromiss aus den Interessen der Krone und den Interessen des Volkes.
Das ist ein gravierender formeller Fehler. Zudem stand es der Ratsversammlung nach der vormals gültigen Verfassung nicht zu die Verfassung zu ändern, der zweite grobe formale Fehler.
Ihre Bedenken hatten Sie bereits vorgetragen, deshalb arbeiteten wir an einer Änderung. Doch sollte die Ratsversammlung, wie ich in unserem letzten Gespräch mitteilte, nur drüber schauen und Vorschläge machen, nicht einfach die alte aushebeln und eine neue Einsetzen.
Die von meiner Frau eingesetzte neue Verfassung hat gültigkeit, sie ist ein Kompromiss aus den Interessen der Krone und den Interessen des Volkes.