01.12.2012, 14:49
Ich habe lediglich einen Beschluss der königlichen Ratsversammlung verkündet, welche diesen nach ordnungsgemäßer Abstimmung gefasst hat, wie es als ihr Präsident meine Pflicht. Sollte diese allerdings formelle Fehler gemacht haben, übernehme ich dafür qua Amt die politische Verantwortung.
Ich muss sie allerdings darüber in Kenntnis setzen, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derzeit gültige Verfassung gibt, welche von der Ratsversammlung ebenso geäußert wurden.
Ich muss sie allerdings darüber in Kenntnis setzen, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derzeit gültige Verfassung gibt, welche von der Ratsversammlung ebenso geäußert wurden.