28.11.2012, 19:02
Waschi Deputati,
das Dekret ist null und nichtig, weil es in mehrfacher Hinsicht gegen die beschlossene korgowskawische Verfassung verstößt. Der König ist grundsätzlich nicht befugt solche Dekrete zu verfassen.
Ich schlage daher vor, dass diese Versammlung das königliche Dekret für null und nichtig erklärt. Sollte im Anschluss sich die Königin dem nicht fügen, kann diese Versammlung Sie von ihren Amtspflichten entbinden gemäß Artikel 2, Abs. 6 der Verfassung.
das Dekret ist null und nichtig, weil es in mehrfacher Hinsicht gegen die beschlossene korgowskawische Verfassung verstößt. Der König ist grundsätzlich nicht befugt solche Dekrete zu verfassen.
Ich schlage daher vor, dass diese Versammlung das königliche Dekret für null und nichtig erklärt. Sollte im Anschluss sich die Königin dem nicht fügen, kann diese Versammlung Sie von ihren Amtspflichten entbinden gemäß Artikel 2, Abs. 6 der Verfassung.