08.11.2012, 15:13
Bevor ich es vergesse schlage ich vor als Artikel 7, II folgenden Passus aufzunehmen:
Rechtsnormen, zu deren Erlass gemäß § 5 der föderalen Verfassung die Föderale Republik Andro keine Befugnis hatte, genießen im Königreich Korgowska weiterhin Geltung bis sie durch landesgesetzliche Regelungen ersetzt worden sind.
Ich denke der Absatz ist selbsterklärend. Er ist insbesondere wichtig, da die Republik in vielen Bereichen Gesetze erlassen hat, wonach sie gemäß der Verfassung nicht befugt war, weil die Landesgesetzgebung brach lag.
Rechtsnormen, zu deren Erlass gemäß § 5 der föderalen Verfassung die Föderale Republik Andro keine Befugnis hatte, genießen im Königreich Korgowska weiterhin Geltung bis sie durch landesgesetzliche Regelungen ersetzt worden sind.
Ich denke der Absatz ist selbsterklärend. Er ist insbesondere wichtig, da die Republik in vielen Bereichen Gesetze erlassen hat, wonach sie gemäß der Verfassung nicht befugt war, weil die Landesgesetzgebung brach lag.