02.11.2012, 10:57
Die Heiligkeit der Krone steht außer Frage. Zu der genauen Ressortverteilung denke ich, dass dem König als Oberhaupt der Exekutive die Regierung obliegt und in Fragen der gesetzgebenden Gewalt König und Volk, welches in der Ratsversammlung versammelt ist diese gemeinsam ausüben.