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[01-01-08102012] Datenschutzgesetz
#12
Gospodin,

bieten sie einen Kompromiss an, außer die Verlegung ihrer Firma ins ausland anzukündigen? Eine Dokumentierung sollte vorgenommen werden,


§2 Nicht öffentliche Stellen

(1) Daten dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden. Bei einer Verweigerung können Leistungen verweigert werden. Weiteres regeln entsprechende private Verträge.

...

(4) Die erhobenen Daten dürfen von der entsprechenden Stelle gemäß (1) bis auf Widerruf genutzt werden. Zugriffe und Nutzung von Datensätzen nach (1) müssen für sieben Tage dokumentiert sein.
  


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 26.10.2012, 00:21

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