11.10.2012, 22:00
Gospodin,
wenn die Polizei nicht kommt, kommt sie nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das Datenschutzgesetz erlaubt, dass die Polizei Daten über das Gericht einholen kann, z.B. im Falle einer Ermittlung, sollte man dem wohl nachgeben, meinen sie nicht?
wenn die Polizei nicht kommt, kommt sie nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das Datenschutzgesetz erlaubt, dass die Polizei Daten über das Gericht einholen kann, z.B. im Falle einer Ermittlung, sollte man dem wohl nachgeben, meinen sie nicht?