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[01-03-29082012] Gesetz gegen Agenten und Spionage
#5
Gesetz gegen ausländische Agenten, staatsgefährdente Spionage und Sabotage(GAgSpSa)

Präambel
Dieses Gesetz hat die Aufgabe die innere wie äußere Integrität der Föderalen Republik Andro gegenüber Personen oder Organisationen zu schützen, die durch aktive oder passive, innere oder äußere Handlungen klassifizierte Informationen beschaffen wollen oder aber falsche Informationen streuen.

§1. Definition
1.) Agenten sind Personen die für eine ausländische Macht innerhalb Andros tätig sind und in nachrichtendienstlicher Tätigkeit Informationen jeglicher Art beschaffen sollen. Agententätigkeit ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 30 Tagen bestraft.
2.) Spione sind Ausländer bzw. Bürger anderer Staaten oder Staatenlose die für eine ausländische Macht tätig sind und sowohl innerhalb als auch außerhalb Andros agieren um wirtschaftliche, politische oder militärische Informationen beschaffen. Ausländische natürliche und juristische Personen, sowie inländische natürliche oder juristische Personen, welche Unterstützung durch ausländische Personen erhalten und innerhalb der Föderalen Republik Andro amtlich registriert sind, sind als ausländische Agenten einzustufen. Sie haben halbjährlich gegenüber dem Innenminsterium Rechenschaft über ihre Aktivitäten, Geldmittel und sonstigen Informationen abzulegen.
3.) Saboteure sind Personen die durch aktive oder passive Maßnahmen Sabotagehandlungen vornehmen um den Zivilschutz und die androischen Streitkräfte in ihrer Verteidigungsfähigkeit herabsetzen, oder der lebenswichtigen Versorgung des androischen Volkes Schaden zufügen.


§2. Spionagetätigkeiten

1.) Spionage gem. § 1, II ist eineStraftat und wird mit Freiheitsstafe nicht unter 30 Tagen bestraft.

§3. Zuständige Behörden
Zuständige Behörden zur Abwehr feindlicher Spione, Agenten oder Saboteure sind:
- Kriminalpolizei
- Antikorruptionsbehörde
- Antiterroreinheit SOBR
- Sonderkommando OMON
- Grenzschutz
- in militärischen Angelegenheiten die Sonderkommandos der STAWKA

§4. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Gospodin President,wasche kolega,

so begrüßenswert dieser Vorschlag auch ist, erwies er sich als unausgegorener Schnellschuss. Die KP hat daher diesem Vorschlag eine gründliche Revision unterzogen und stellt diesen nun zur Abstimmung.
Spasibo!
  


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[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 10.09.2012, 19:25

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