02.11.2007, 19:57
Zitat: Bekanntmachung des Obersten Reichsgerichtes
Aufgrund der Tatsache, dass Regentin Catherine III. gegen das Wahlgesetz und die Verfassung verstoßen hat, als sie das Unterhaus auflöste, indem sie nicht binnen 24 Stunden, nach einem richterlichen Schreiben, Neuwahlen ansetzen, wird die Schließung des Unterhauses hiermit gerichtlich rückgängig gemacht.
Das Unterhaus soll seine Arbeit wieder aufnehmen.
Sergeji Piotr
Reichsgerichtspräsident