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Richterspruch - Druckversion

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Richterspruch - Sergeji Piotr - 02.11.2007

Zitat: Bekanntmachung des Obersten Reichsgerichtes

Aufgrund der Tatsache, dass Regentin Catherine III. gegen das Wahlgesetz und die Verfassung verstoßen hat, als sie das Unterhaus auflöste, indem sie nicht binnen 24 Stunden, nach einem richterlichen Schreiben, Neuwahlen ansetzen, wird die Schließung des Unterhauses hiermit gerichtlich rückgängig gemacht.

Das Unterhaus soll seine Arbeit wieder aufnehmen.

Sergeji Piotr
Reichsgerichtspräsident



- Katharina I. - 02.11.2007

Weder in der Verfassung noch im Wahlgesetz ist festgelegt, dass 24 Stunden nach der Auflösung des Unterhauses Neuwahlen angesetzt werden müssen.


- Gregori Brylinski - 02.11.2007

§4. (5) (e)


- Katharina I. - 02.11.2007

Dieser Paragraph greift nur, wenn das Unterhaus aus den dort genannten Gründen aufgelöst wurde. Die Verfassung verbietet nicht die Auflösung des Unterhauses aus anderen Gründen. Zudem enthält dieser Paragraph keine Zeitangabe.


- Gregori Brylinski - 02.11.2007

Zitat:Original von Catherine III.
Dieser Paragraph greift nur, wenn das Unterhaus aus den dort genannten Gründen aufgelöst wurde. Die Verfassung verbietet nicht die Auflösung des Unterhauses aus anderen Gründen. Zudem enthält dieser Paragraph keine Zeitangabe.

Blablabla....sie haben faktisch den Gesetzsnotstand genutzt. Das Parlament kann sonst gar nicht aufgelöst werden.

Der Zar kann das Unterhaus auflösen ja, unter der Bedinung des Gestzesnotstandes.

Und direkt nach der Auflösung muss es Neuwahlen geben...simpel oder?


- Katharina I. - 02.11.2007

Noch simpler wäre es, Sie vom Militair verhaften zu lassen.


- Gregori Brylinski - 02.11.2007

Zitat:Original von Catherine III.
Noch simpler wäre es, Sie vom Militair verhaften zu lassen.


Ach...jetzt kommen sie damit. Sperren wir doch alle die gegen mich sind weg Taktik. Sie zeigen also ihr Wahres Gesicht nun auch öffentlich.

Das Militär kann niemanden wegsperren. Ich verstoße gegen kein Gesetz. Sie schon.


- Katharina I. - 02.11.2007

Nein, ich verstoße gegen kein Gesetz. Sehen Sie doch endlich ein, das die Gesetze nicht so sind, wie Sie sie gerne hätten.


- Boris von Pereslawl-Salesski - 02.11.2007

Brylinski, ihr Einwurf ist ohne Belang.


- Lev Guorwitsch - 03.11.2007

Der Einwurf ist nicht ohne Belang, da das höchste Gericht dieses Staates Ihre Entscheidung, werte Despotin, aufgehoben hat. Damit ist Sie nichtig.