23.08.2012, 12:20
nickt dabei
Die Beschlagnahme androischer Waren, oder gar die Aufbringung androisch-beflaggter Handelsschiffe in internationale Gewässer, stellt einen zumindest unfreundlichen Akt dar und würde entsprechende diplomatische und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Rechtslage in Dreibürgen dürfte wohl vergleichbar sein.
Die Beschlagnahme androischer Waren, oder gar die Aufbringung androisch-beflaggter Handelsschiffe in internationale Gewässer, stellt einen zumindest unfreundlichen Akt dar und würde entsprechende diplomatische und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Rechtslage in Dreibürgen dürfte wohl vergleichbar sein.