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Archiv der Weisungen
#20
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Weisung über die Organisation der Regierung

§ 1 - Gliederung der Ministerien
(1) Das Innenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Bereiche Inneres, Polizei und Sicherheit, Justiz, Bildung, Kultur, Gesundheit, Familie, Soziales und Umwelt.
(2) Das Finanzministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für Finanzen, Wirtschaft, Forschung, Entwicklung, Verbraucherschutz, Arbeit, Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft und Technologie.
(3) Das Verteidigungsministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für den Bereich der Verteidigung, Streitkräfte, Wehrbeschaffung, militärische Forschung und Rüstung.
(4) Das Außenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Beziehungen und die Lösung von Konflikten mit anderen Ländern, sowie für Entwicklungshilfe. Außerdem organisiert es das Corps Diplomatique.

§ 2 – Die Regierung
(1) Der Präsident der Republik steht der Regierung vor und besitzt Richtlinienkompetenz. Außerhalb dieser Richtlinien liegen die Ressorts
im Verantwortungsbereich der zuständigen Minister. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet der Ministerrat als Ganzes.
(2) Bei Abwesenheit eines Mitglieds der Regierung legt der Präsident der Republik in Absprache mit der Regierung einen Stellvertreter fest.
(3) Die Minister können in ihrer Tätigkeit von stellvertretenden Ministern unterstützt werden. Diese bedürfen der Ernennung durch den Präsident der Republik.
(4) Den Ministern steht es frei innerhalb ihres Verantwortungsbereiches Staatssekretäre zu ernennen. Diese gehören dem Ministerrat nicht an.

§ 3 - Weisungen
(1) Die Regierungsmitglieder können jederzeit Weisungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese Weisungen haben bis zum Widerruf
Gültigkeit. Weisungen können vom Präsident der Republik, der Duma und dem Reichsgerichtshof für ungültig erklärt werden.

§ 4 - Logos und Briefköpfe der Regierung
(1) Die Mitglieder der Regierung verwenden bei rechtsgültigen Dokumenten die Briefköpfe und Vorlagen aus Anhang 1.
(2) Bei Dokumenten die nicht durch (1) erfasst werden dürfen auch die Briefköpfe aus Anhang 2 verwendet werden.

§ 5 Vertretungsreihenfolge

(1) Im Falle der Verhinderung des Präsident der Republik gilt folgende Vertretungsreihenfolge.
-> Vizepräsident
-> Außenminister
-> Innenminister
-> Verteidigungsminister

(2)Als "verhindert" gilt ein Mitglied des Ministerrates, wenn es sich in
der Abwesenheitsliste abgemeldet hat, oder innerhalb von 7 Tagen keinen
Beitrag im SimOn-Bereich des Forums verfasst hat.


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 17.07.2012, 14:52

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