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[01-02-05062012] Änderung der Verfassung
#6
Spasibo!

Gospodin President, wasche Deputati.

Der Punkt 1 betrifft eine rein redaktionelle Änderung und wird so übernommen werden. Auch der 2. Punkt ist im Sinne eines präsidentiellen Systems mit strikter Gewaltenteilung folgerichtig. Aus Sicht der Regierung bestehen keine Hindernisse bisheriges Gewohnheitsrecht verfassungsrechtlich zu kodifizieren.

Die Regierung beabsichtigt nicht das bisherige präsidentielle Regierungssystem zu ändern, da es sich sehr gut bewährt. Daher wird die Spitze der Exekutive auch zukünftig in einer Person vereinbart werden. Ob man den bisherigen stellvertretenden Ministrpresidenten zum Ministrpresidenten aufwertet ist überlegenswert. Letzlich werden mit der möglichen Aufwertung aber keine weiteren besonderen Befugnisse handelt, so dass es sich eher um eine reine Klingelschilddiskussion handelt.
Der Punkt 4 kann ebenfalls bedenkenlos übernommen werden, da die Wahlen auf Provinzebene den gleichen Qualitätsstandard genießen sollen, wie jene auf Föderationsebene.

Die Rahmenbedingungen werden vom Notstandsgesetz festgelegt, wie auch im Gesetzesvorbehalt (Das Nähere regelt ein Gesetz) festgelegt ist. Das Notstandsgesetz bleibt von dieser Reform unverändert. Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung.

Die Regierung hat des weiteren keine Einwände das Referendum über die Verfassungsreform zeitgleichmit den Ministrpresidentenwahlen abzuhalten.

Spasibo!
  


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[Kein Betreff] - von Iwan Georgowitsch Malechski - 08.06.2012, 22:39

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