Androische Föderation
[01-02-05062012] Änderung der Verfassung - Druckversion

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[01-02-05062012] Änderung der Verfassung - Andrej Louwowitsch Kronskij - 05.06.2012

Gesetz über die Änderung der Vefassung der Föderalen Republik Andro

§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung der Föderalen Republik wie folgt zu ändern:
1. Titeländerung zu "Verfassung der Föderalen Republik Andro"
2. Änderung der Präambel von "Jugo-Vostochnaja" zu "Almachistan".
3. §4) Streichung des Satzes "Niemand kann gegen seinen Willen zu einem Dienst gezwungen werden."
4. Änderung der Sitze der Duma von 151 zu 500.000 pro Bürger.
5. Verdoppelung der Sitze für die Provinzen in §5a).
6. Festlegung von allgemeinen, freien, direkten, geheimen und gleichen Wahlen der Provinzpairs.
7. Änderung in §6) der Ministerpräsident ist künftig der Präsident der Republik. Er hat Notstandsvollmachen. Näheres regelt ein Gesetz.
8. Der Präsident kann nicht Mitglied der Duma sein


[doc]Verfassung der Föderalen Republik Andro

Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Provinzen Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Wiltuvija und Almachistan, nachdem sie den Zaren und seine Gefolgschaft vertrieben, diese Verfassung gegeben.

§ 1) Von dem Staate

Die Föderale Republik Andro ist ein in seinem Gebiete unteilbarer, freier, föderaler und republikanischer Rechtsstaat. Die Landesfarben sind rot und weiß. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

§ 2) Von den Menschen

Alle Menschen sind gleich. Jegliche Standesunterschiede sind abgeschafft. Die "Erste Konvention über Menschenrechte" der Vereinten
Virtuellen Nationen vom 24. Januar 2007 in ratifizierter Form ist Bestandteil dieser Verfassung.
Die Menschen in Andro leben und wirken gemeinschaftlich, friedlich, solidarisch und freundschaftlich, um die Freiheit und den Wohlstand des
Einzelnen und des ganzen Volkes zu gewährleisten.

§ 3) Von dem Androischen Volke

Als Bürger der Föderalen Republik Andro darf sich nennen, wer die in dieser Verfassung geschriebenen Grundregeln, die Republik und seine verfassungsmäßig geschützten Institutionen anerkennt und achtet. Das Nähere regelt ein Gesetz.

§ 4) Von den Bürgerlichen Rechten

Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro hat das Recht auf materielle Versorgung durch den Staat im Alter sowie im Falle von Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet.
Menschen, die wegen Verfechtung ihrer eigenen Interessen, wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, vor Kriegen, Gewalt und Hunger flüchten, wird uneingeschränkt das Recht auf Asyl gewährt.
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
Im Rahmen der Werte Andros kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.

§ 5) Von der Gesetzgebung

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für vier Monate bestimmtes, unabhängiges Mandaten bestehendes Parlament ausgeübt. Dabei werden 500.000 Bürger der Föderalen Republik Andro durch einen Abgeordneten vertreten. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen. Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu. Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

§ 5a) Von den Provinzen

Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 102 Stimmen
Korgowska - 58 Stimmen
Wiltuwija - 50 Stimmen
Ribir - 40 Stimmen
Almachistan - 35 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen durch die gesetzgebenden Organe auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Das Nähere regeln Provinzgesetze

§ 6) Von dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik.
Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten einen Gegenkandidaten benennt. Dann sind innerhalb eines Monats Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republik durchzuführen. Weiteres regelt ein Gesetz. Der Präsident kann kein Mitglied der Duma sein.

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit

Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges Gericht für ganz Andro. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, das oberste Gericht anzurufen. Die Richter sollen frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes entscheiden.
Dem obersten Gericht stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch das Parlament und einer durch die Provinzen bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§ 8) Von dem Völkerrecht

Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mindestens der Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§ 9) Schluß-Akte

Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in diesen Dokument beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§2. Schlussbestimmung
(1)Die Verfassungsänderung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie durch das androische Volk beschlossen wurde.
(2)Die Annahme der Verfassungsänderung zu den nächsten Ministerratswahlen hat direkten Einfluss auf diese. So sind alle Änderungen, insbesondere jene aus §6. sofort umzusetzen.
(3)Der Gesetzesgeber ist dazu verpflichtet, die nötigen Gesetzesänderungen im Rahmen der Verfassungsänderungen zeitnahe durchzuführen.

[/doc]

Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 06.06.2012

Gospodin President, wasche kolega,

die Regierung legt ihnen heute einen geänderten Entwurf unserer Verfassung vor. Auch wenn Verfassungsänderungen nur durch das Volk direkt im Rahmen einer Volksabstimmung durchgeführt werden können, hält es die Regierung am besten ihnen als Volksvertreter bereits vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Zum einen wird das Amt des Ministrpresidenten zum Präsidenten der Republik aufgewertet. Dies hat im wesentlichen Klarstellungsgründe und folgt aus einem bereits in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschlag. Es handelt sich jedoch im wesentlichen um eine rein kosmetische Änderung. Neue Kompetenzen werden für das Amt nicht begründet.
Der nächste Punkt stellt jedoch eine substanzielle Änderung dar, denn durch diesen Entwurf wird das System zur Berechnung der Größe der Duma geändert. Bisher war eine Mitgliederzahl von 151 Mitgliedern verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Um jedoch der demographischen Entwicklung, insbesondere des Bevölkerungswachstums- Rechnung zu tragen, hat sich die Regierung zur Einführung eines dynamischen Systems, entschieden welches stets eine zahlenmäßig angemessene Repräsentation des androischen Volkes sicherstellt. So wird zukünftig ein Deputierter etwa 500.000 Staatsbürger vertreten.
Mit der Erhöhung der Mandate der Duma musste natürlich auch die Zahl der Provinzvertreter entsprechend erhöht werden um die bisherige Ausgeglichenheit zwischen Abgeordneten und Delegierten zu erhalten. Dabei wurde nun die neuen Zahlen ausschließlich nach der Bevölkerungszahl berechnet um auch in dieser Hinsicht die Repräsentativität der Duma zu gewährleisten. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wahlmodus der Delegierten. Bisher war diese Frage den einzelnen Provinzen überlassen. Mit der Folge, dass in einigen Provinzen die Delegierten lediglich vom Provinzoberhaupt ernannt wurden, in einer anderen war eine Volksabstimmung nötig, oder eine Wahl durch Provinzialversammlungen. Dies wird nun abgeschafft und eine verpflichtende regelmäßige Wahl der Delegierten auf Provinzebene gewährleistet. Damit wird die einheitliche demokratische Legitimation der Provinzdelegierten gewährleistet.
Desweiteren wird die Legislaturperiode der Duma auf vier Monate verkürzt um den politischen Wettbewerb zu fördern und weiter die Einflussmöglichkeiten des Volkes durch Wahlen zu steigern.
Geplant ist weiterhin die Wahltermine für das zukünftige Präsidentenamt und zur Duma zu vereinheitlichen und auf einen gemeinsamen Zeitraum zu konzentrieren. So wird die Effektivität beider Organe gesteigert und verhindert, dass ständig irgendwo Wahlkampf ist, denn eine solche Situation hemmt die politische Alltagsarbeit erheblich.

Sie sehen, dass es sich hier doch um eine recht umfangreiche Reform handelt und freue mich daher auf ihre Stellungnahmen!
Spasibo!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 06.06.2012

Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

im Großen und Ganzen kann die DPA der Verfassungsänderung zustimmen.

Wir bitten hier nur um einige Änderungen

1. Es sollte "Verfassung der Föderalen Republik Andro" heißen, nicht nur Verfassung.
2. Es muss festgelegt werden, dass der Präsident der Republik nicht zugleich in der Duma sitzen kann. Somit hätten wir die Gewaltenteilung endlich erreicht.
3. wird es weiterhin einen Ministerpräsidenten geben? Wenn ja, wie wird er bestimmt?
4. Bei den Provinzwahlen fehlt noch "direkt" und "geheim".

Ich bin dafür, die Verfassungsänderung zeitgleich mit der Ministerpräsidentenwahl abzuhalten. Sollte sie erfolgreich sein, wäre der neugewählte Ministerpräsident Präsident der Republik.

Weiterhin "...Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk den Notstand zu erklären." Bisher regelt dies das Notstandsgesetz. Ich denke, es muss nur geringfügig abgepasst werden. Jedenfalls muss klar sein, dass der Präsident nicht einfach so den Notstand ausruft und wenn, muss dieser klar definiert und an Rahmenbedinungen gebunden sein.

Spasiba.


- Wladimir Wladimirowitsch Kusnezow - 08.06.2012

sitzt auf der Regierungsbank und wartet


- Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 08.06.2012

Wasche Deputati,

Deputat Kronskij wird wegen Verstoßes gegen § 4, Abs. 8, S. 2, 2. Var. der Geschäftsordnung der Duma verwarnt!
Gospodin Ministrpresident, sie können weiter fortfahren.
Spasibo!


- Iwan Georgowitsch Malechski - 08.06.2012

Spasibo!

Gospodin President, wasche Deputati.

Der Punkt 1 betrifft eine rein redaktionelle Änderung und wird so übernommen werden. Auch der 2. Punkt ist im Sinne eines präsidentiellen Systems mit strikter Gewaltenteilung folgerichtig. Aus Sicht der Regierung bestehen keine Hindernisse bisheriges Gewohnheitsrecht verfassungsrechtlich zu kodifizieren.

Die Regierung beabsichtigt nicht das bisherige präsidentielle Regierungssystem zu ändern, da es sich sehr gut bewährt. Daher wird die Spitze der Exekutive auch zukünftig in einer Person vereinbart werden. Ob man den bisherigen stellvertretenden Ministrpresidenten zum Ministrpresidenten aufwertet ist überlegenswert. Letzlich werden mit der möglichen Aufwertung aber keine weiteren besonderen Befugnisse handelt, so dass es sich eher um eine reine Klingelschilddiskussion handelt.
Der Punkt 4 kann ebenfalls bedenkenlos übernommen werden, da die Wahlen auf Provinzebene den gleichen Qualitätsstandard genießen sollen, wie jene auf Föderationsebene.

Die Rahmenbedingungen werden vom Notstandsgesetz festgelegt, wie auch im Gesetzesvorbehalt (Das Nähere regelt ein Gesetz) festgelegt ist. Das Notstandsgesetz bleibt von dieser Reform unverändert. Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung.

Die Regierung hat des weiteren keine Einwände das Referendum über die Verfassungsreform zeitgleichmit den Ministrpresidentenwahlen abzuhalten.

Spasibo!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.06.2012

Wasche Kolega, Gospodin Ministrpresident,

ich werde die Änderungen einfügen lassen. Ich bitte die Regierung dann, das Wahlamt mit dem Referendum zum 16.6., parallel zur Ministerratswahl zu beauftragen.

Weiterhin sollte festgehalten werden, dass die Verfassung am Tag der Verkündung unverzüglich in Kraft tritt und eben der noch zu wählende Ministerpräsident fortan der Präsident ist.
Ich empfehle zudem die Anpassung der Uka über die Organisation der Regierung. Dort sollten die Rechte des Ministerpräsidenten festgehalten werden. Ebenso eine Änderung des staatsregelungsgesetzbuchs, dass der bisherige Ministerpräsident im Falle der Vakanz des Präsidenten dessen Stellvertreter wird.

Spasiba.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 10.06.2012

Gospodin President, wasche Deputati,

alle Gesetze treten am Tag ihrer Verkündung in Kraft. Ansonsten ist eine Änderung des Staatsregelungsgesetzbuches nicht notwendig, da die Einrichtung eines neuen Ministrpresidenten nicht vorgesehen ist.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 10.06.2012

Wasche Kolega, Gospodin Ministrpresident,

nun laut dem Wahlgesetz wird auch der MP gewählt, nicht der Präsident. Es müsste hier also eine Sonderlösung gefunden werden. Daher rate ich dazu, einen Zusatz zur Abstimmung einzufügen der besagt, das mit dem Annahme der Verfassungsänderung, das Amt des Ministerpräsidenten auf den Präsidenten übergeht.


- Iwan Georgowitsch Malechski - 10.06.2012

Gospodin President, wasche Deputati,

dem steht nichts entgegen.