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[01-05-30032012] Änderung Steuergesetz
#5
Neu ist auch die Gewerbesteuer auf Unternehmen. Dies wird notwendig, da es derzeit zu einem gewaltigen Neugründerboom gekommen ist. Die Unternehmen sollen, neben der Sozialabgabe, ihren Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Einrichtungen leisten.

Auch neu ist die Kapitalertragssteuer, die die Besteuerung der Zinsen durch Kapitalerträge von 10% vorsieht.
Dazu gehört auch die Finanztransaktionssteuer die 0,05% des Wertes der Transaktion besteuert.

Für die Zins- und Vermögenssteuer wurde der Freibetrag von 1000 auf 2000 ARW angehoben um gerade den kleinen Sparern ihr Vermögen nicht anzutasten.

Ebenso neu eingeführt werden soll eine Erbschaftssteuer auf 10% des Erbwertes.

Spasiba.
  


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[Kein Betreff] - von Wladimir Wladimirowitsch Kusnezow - 12.04.2012, 13:41

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