23.03.2012, 17:25
Ich möchte ja jetzt nicht die Laune verderben, aber wurde das Testament vor Gericht eingereicht?
Laut Erbschaftsgesetz muss dies geschehen.
Weiterhin steht dort "(3) Ein Gerichtes muss das Testament bestätigen und im Falle des Todes des Klienten verlesen."
Laut Erbschaftsgesetz muss dies geschehen.
Weiterhin steht dort "(3) Ein Gerichtes muss das Testament bestätigen und im Falle des Todes des Klienten verlesen."