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Über Isalowitsch
#13
Ich möchte ja jetzt nicht die Laune verderben, aber wurde das Testament vor Gericht eingereicht?
Laut Erbschaftsgesetz muss dies geschehen.

Weiterhin steht dort "(3) Ein Gerichtes muss das Testament bestätigen und im Falle des Todes des Klienten verlesen."
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Feodor Danilow Anissimow - 22.03.2012, 08:42
[Kein Betreff] - von Feodor Danilow Anissimow - 23.03.2012, 15:03
[Kein Betreff] - von Andrij Aliksejwitsch Rankornski - 23.03.2012, 17:25
[Kein Betreff] - von Feodor Danilow Anissimow - 25.03.2012, 11:08

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