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[01-03-14122011] Änderung Staatsregelungsgesetzbuch
#4
Ich kann dem Änderungsantrag so zustimmen. Ich gehe davon aus, dass diese Überlegung auch beim Antragsteller so vorhanden war, aber die konkrete Ausformulierung einfach fehlt. Ansonsten wäre es wirklich ein Verstoß gegen die Verfassung.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 17.12.2011, 02:38
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 19.12.2011, 19:05
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 02.01.2012, 20:29
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 09.01.2012, 20:49

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