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[01-03-14122011] Änderung Staatsregelungsgesetzbuch
#2
Wasche Kolega,

die DPA Fraktion möchte das Staatsregelungsgesetzbuch im Falle einer Regierungs- oder Ministervakanz gernauer formulieren. So sollen künftig wie in (1a) genannt auch die Staatssekretäre o.ä. die Arbeit eines Ministers übernehmen können.

Zudem möchten wir, wie von der Verfassung vorgegeben, die Neuwahl des Ministerpräsidenten im Falle eines Misstrauensvotums durch die Duma detailierter darstellen.
Wie vorgesehen, kann die Duma mit einer 2/3 Mehrheit einen eigenen Gegenkandidaten benennen, der dann in einer Frist von 30 Tagen gegen den bisherigen Amtsinhaber antritt. Wichtig ist dabei zu unterstreichen, dass nur diese beiden Kandidaten antreten.
Der Amtsinhaber hat die Chance, sich zu beweisen, wärend der Gegenkandidat dies ebenfalls tun kann.

Wir möchten, wie in der Verfassung vorgesehen, auch bei diesem Schritt einer partiellen Neuwahl bleiben.
Das Volk hat schließlich den Amtsinhaber in einer volkseigenen Wahl bestimmt. Es kann nicht eine völlig neue Wahl eröffnet werden. Wenn die Duma aber nun ein Amtsenthebungsverfahren einleitet, wegen grober Dienstverstöße, so dienst die Duma als Repräsentant des Volkes als Indikator für die Unzufriedenheit mit der Tätigkeit des Ministerpräsidenten.

Spasiba.
  


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.12.2011, 23:24
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 17.12.2011, 02:38
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 19.12.2011, 19:05
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 02.01.2012, 20:29
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 09.01.2012, 20:49

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