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Andro - USA
#15
Optional könnten wir statt dessen den konsularischen oder diplomatischen Beistand einfügen, im Falle der Verhaftung eines Staatsbürgers im jeweils anderen Land.
Weiterhin bedeutet der Verzicht auf die Auslieferung, dass gar nicht ausgelifert wird. Auch möglich wäre, dass wir eine juristische Kooperation eingehen um eigene Staatsbürger die gesucht aber im jeweils anderen Land sind vor Ort anzuklagen. D.h. die Übersendung von Beweismitteln sowie androischen oder astorischen Jursiten und Staatsanwälten.
Um die Auslieferung ggf. etwas zu verwässern, kann man sagen, dass man einen Antrag auf Auslieferung stellen kann, diesem aber nicht nachgekommen werden muss.
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Andro - USA - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 12.07.2011, 21:29
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 24.07.2011, 07:27
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 27.07.2011, 17:35
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 29.07.2011, 18:19
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 01.08.2011, 09:06
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 02.08.2011, 18:18
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 04.08.2011, 19:57
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 05.08.2011, 17:30
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.08.2011, 11:29
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 08.08.2011, 15:39
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 25.08.2011, 11:41
[Kein Betreff] - von Douglas Hayward - 25.08.2011, 21:37

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