Androische Föderation

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Hier tagt die Delegation der USA mit der Androischen.
SimOff
Jetzt kann es weitergehen. Danke für die Geduld.

kommt mit dem Außenminister im Saal an und setzt sich gemeinsam mit seinen Mitarbeitern auf die für sie vorgesehenen Plätze
SimOff
np Wink

man setzt sich auch hin, es werden Getränke und einige Kleinigkeiten gebracht

Nun Herr Hayward als Gast gebührt ihnen natürlich das erste Wort. Sie und ihre Delegation sind frei sich zu bedienen und wonach ihnen ist zu fragen.
Mir reicht erstmal ein Glas Wasser, Mr. Foreign Minister.

Die übrigen Delegationsmitglieder bitten ebenfalls um etwas zu trinken.

Zentraler Aspekt dieses Treffens soll der Aufbau diplomatischer Beziehungen zwischen unseren Staaten sein. Hierzu halte ich die Ausarbeitung eines Grundlagenvertrages für angemessen, dem auf Wunsch wirtschaftliche Aspekte hinzugefügt werden können.
hört zu

Ich freue mich, dass sie die Beziehungen zu uns vertiefen wollen. Ich würde aber doch eher dazu raten, dass wir prinzipiell die bilateralen Beziehungen und Kontakte weiter ausbauen und leben, anstatt etwas auf dem Papier zu zementieren, was dann nicht statfindet.

Ich möchte ihnen diesbezüglich die neue außenpolitische Handlungsmaxime der Regierung Kaikolew überreichen.

Andro hat bekanntlich den Kontakt zur USA gesucht und wir freuen uns, dass sie mit uns enger zusammen arbeiten möchten. Das ist auch in unserem Interesse.
Sollten sie einen Vertrag anstreben, würden wir uns freuen, wenn er über die formellen Grundlageninhalte hinaus gehen würde und Punkte wie

-Wirtschaft
-Kulturaustausch/Tourismus/Reisen
-Justizkooperation

beinhalten würde.
liest sich das Dokument durch und reicht es dann an seine Berater weiter

Ich danke Ihnen für die Übersicht, Mr. Foreign Minister.

Selbstverständlich sind wir bereit, einen möglichen Grundlagenvertrag über die üblichen Inhalte hinaus zu erweitern. Vor allem in Bezug auf wirtschaftliche und kulturelle Abmachungen sind wir hierbei offen, diese in einen Vertrag aufzunehmen, wobei es dann vermutlich erstmal bei Willenserklärungen bliebe.

In Bezug auf die Kooperation in der Justiz kommt es aus meiner Sicht darauf an, welche Abmachungen da von Ihrer Seite angedacht werden, da ich nicht weiß, ob ich weitgehende Erklärungen durch den U.S. Kongress bestätigt bekomme, zumal es sich ja auch um einen ersten gemeinsamen Vertrag handelt.
Nun Andro hat sich schon länger von seinem alten Kurs der offenen Tür verabschiedet. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass Verträge nicht immer das Beste sind. Wir sehen es ja selbst. Wir halten zu 12 Staaten offiziellen Kontakt, fünf davon mit einem Exekutivabkommen, sieben mit einem Grundlagenvertrag oder etwas äquivalenten. Quelle Dabei haben die Staaten aus unserer unmittelbaren Umgebung alle einen festen Vertrag, Staaten in weiterer Entfernung mit der Außnahme der DU, Exekutivabkommen.
Das kennen sie sicher aus Albernien, die handhaben das ähnlich.

Ich will damit nicht sagen, dass wir einen Grundlagenvertrag ablehnen. Ich will ihnen nur klar machen, dass wenn wir etwas eingehen, auch etwas dahinter stehen sollte, von dem beide Staaten und Völker profitieren.
Daher vor allem kulturellen Bereich, Touristik und Schüleraustausch, im wirtschaftlichen Bereich, Senkung von Handelshindernissen denn das sind für uns die primären Garanten für Eintracht und Frieden.

Weiterhin wären die Bereiche Justiz, d.h. Kooperation in der Verfolgung von Terroristen und Kriminellen, Austausch von Informationen und Hilfe bei Ermittlungen sowie die Regelung der Auslieferungen.
Konkret: ein androischer Krimineller taucht bei ihnen unter, sie liefern ihn aus. Andersrum genauso.

Wir haben da schon Erfahrungen mit Korland und der USSRAT.
Wir können das ganze auch eher sanft angehen und mit groben Dingen beginnen aus diesen genannten Bereichen. Später kann man es genauer formulieren und administrativ bilateral ausarbeiten.
hört dem Außenminister aufmerksam zu

Mr. Foreign Minister, ich kann mir vorstellen, den ersten Vertrag zwischen unseren beiden Staaten auf eine Grundlage zu stellen, wie es auch mit dem Grundlagenvertrag mit dem Commonwealth of Melanesi festgelegt wurde. In diesen gingen wirtschaftliche Bestimmungen und solche zur Auslieferung ein. Gerne können wir diese Grundlage um kulturelle Bestimmungen erweitern. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um einen ersten offiziellen Staatsvertrag handelt, möchte ich keine weitergehenden Bestimmungen machen, um uns nicht zu einem so frühen Zeitpunkt in unseren Beziehungen an zu viele Bestimmungen zu binden.
Dem stimme ich zu Exzellenz. Eine kulturelle Ergänzung ist wünscheswert, bezüglich der Förderung und Initialisierung von Schüler- und Studenenaustauschprogrammen.
Ich möchte nun also wie abgemacht folgenden Entwurf vorlegen. Ich habe einen Artikel über kulturelle Zusammenarbeit eingefügt.

Basic Treaty between the United States of Astor and the Republic of Andro

Preamble

Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
the United States of Astor
und
the Republic of Andro
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:



Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
(4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.


Artikel II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
(4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).

Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im Land des anderen Vertragspartners aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.

Article IV: Bestimmungen über den kulturellen Austausch
(1) Beide Vertragspartner kommen darüber überein, Stunden- und Schüleraustauschprogramm zwischen den beiden Staaten zu fördern.
(2) Schüler und Studenten, die an einem Austauschprgrogramm teilnehmen, werden von dem Gaststaat bei der Visavergabe unterstützt.

Article V: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
(4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.
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