Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[1-3-01062011] Änderung des Strafgesetbuches - Einführung des Paragraphen über die Verleumdung von Kriegsverbrechen
#1
Wache Kolega,

die Regierung hat sich dazu bereits intern beraten und diesen Punkt für äußerst wichtig empfunden. In jüngster Zeit kam es vor allem aus dem Ausland zu einigen Versuchen, die Kriegsverbrechen Irkaniens zu relativieren und sie irgendwie ideologisch zu verklären. Diese Geschichtsverfälschung und Duldung eines Akts des Terrorismus stellt eine grobe Menschenrechtsverletzung dar.
Ich darf sie daher alle dazu aufrufen, an der Änderung des StGB mitzuwirken, in die Leugnung, Relativierung oder die Verherrrlichung der Verbrechen durch Irkanien an Andro unter Strafe stellen.
Daraus resultiert für die Außenpolitik auch eine Ergänzung unserer Doktrin:
Mit Staaten die den Einsatz der Kernwaffen gegen Andro leugnen oder verherrlichen, herunterspielen oder Andro die Schuld geben, soll der Kontakt völlig abgebrochen und beendet werden, soll kein Kontakt aufgenommen werden in jeglicher Form.



Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB)

§1. Änderung und Ergänzung des Paragraphen 23
Dieses Gesetz hat die Aufgabe den § 23 des StGB wie folgt abzuändern:

§ 23 Volksverhetzung & Verleumdung von Kriegsverbrechen
(1)Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen die Bevölkerung oder bestimmte gesellschaftliche Gruppen aufwiegelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert, wird mit Inhaftierung bis zu zehn Tagen bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter 15 Tagen bestraft.
(2)Wer es durch Wort, Bild, Sprache, Handlung oder eine sonstige Tätigkeit unternimmt, den Terrorangriff mit Atomwaffen durch Irkanien auf Andro herabzustufen, herunterzuspielen, zu leugnen, zu relativieren, zu verherrlichen oder in einer anderen Form zu verteidigen und gegen Andro einzusetzen, wird mit einer Geldtrafe von mindestens 5.000 ARW bestraft. Bei einem mehrfachen oder besonders harten Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Tagen verhängt werden.

§2. Dieses Gesetz tritt durch Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet.
  


Nachrichten in diesem Thema
[1-3-01062011] Änderung des Strafgesetbuches - Einführung des Paragraphen über die Verleumdung von Kriegsverbrechen - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.06.2011, 14:38
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 13.06.2011, 14:38
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 13.06.2011, 20:16
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 13.06.2011, 20:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste