30.01.2011, 22:05
Nichteinmischung sollten wir auch mal als Nichtintervention definieren.
Von außen darf man durch mediale oder politisch-diplomatische Mittel auf den anderen Einwirken. Man darf aber nicht seine Grenze antasten oder im jeweiligen Land mit Agenten oder anderen "Einheiten" subversiv tätig sein und nicht die innere Souveränität angreifen.
Von außen darf man durch mediale oder politisch-diplomatische Mittel auf den anderen Einwirken. Man darf aber nicht seine Grenze antasten oder im jeweiligen Land mit Agenten oder anderen "Einheiten" subversiv tätig sein und nicht die innere Souveränität angreifen.