10.12.2010, 17:29
So etwas kann man nicht einfach zurück geben.
§ 3 Ausbürgerung
(1) Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3) Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch Staatenlos wird.
Haben sie denn eine andere?
§ 3 Ausbürgerung
(1) Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2) Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3) Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch Staatenlos wird.
Haben sie denn eine andere?