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Archiv der Weisungen
#11
Handlungsrichtlinien zur außenpolitischen Praxis der Föderalen Republik Andro

Alles außenpolitische Handeln der Regierung der Föderalen Republik Andro fusst auf den nachfolgenden Grundprinzipien, deren Verpflichtung zur Einhaltung sich die Regierung der Föderalen Republik Andro selbstauferlegt.

1) Diplomatische Beziehungen
Das Ziel unserer außenpolitischen emühungen ist der Erhalt des Friedens und ein harmonischer Kontakt zu allen Staaten der Welt. Hierbei gilt: Jeder Staat, der uns nicht feindlich gegenüber steht, ist unser potentieller Freund. Wir streben einen freundschaftlichen Kontakt zu allen Staaten der Welt an, akzeptieren die eschlüsse supranationaler Organisationen, denen wir angehören und welche nach basisdemokratischen Prinzip beschlossen wurden und werden unsere eziehungen zu unseren Partnerstaaten durch kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen.
ei unserer Außenpolitik werden zwar Kontakte zu allen Staaten gepflegt, manche Partnerstaaten, die sich durch langwierige, freundschaftliche eziehungen ausgezeichnet haben, genießen besonders unsere Zuwendung. So gilt trotz einer "Politik der Offenen Tür" eine evorzugung der Staaten Renzias, sowie unserer tieferen außenpolitischen Kontakte.

2) Sicherheitspolitik
Andro bleibt weiterhin bei seiner Politik der Nicht-Intervention und Neutralität. Unsere außenpolitischen elangen werde wir mit friedlichen Mitteln durchsetzen, unter keinen Umständen werden wir zu Waffengewalt greifen und Aggressionen schüren. Wir wollen weder bestehende Gleichgewichte bedrohen, noch irgendwelche Konflikte schüren und bieten jederzeit Aufklärung an, sollte es versehentlich doch zu solchen Fällen kommen.
Andros Militär bleibt weiterhin ein Helfer und Verteidiger des Volkes und kein edroher anderer Nationen. Unsere Land-, See- und Luftstreitkräfteist sind ausschließlich zu defensiven Zwecken gedacht und die Regierung verbürgt sich hierfür. Um dies zu garantieren, bleibt Andro militärisch und sicherheitspolitisch unabhängig von Organisationen oder Partnerstaaten und wird keine Verträge eingehen, die diese Freiheit einschränken würden. Diese Unabhängigkeit gilt jedoch nicht für wirtschaftliche, kulturelle oder politische elangen.

3) Staatsverträge
Vertragliche eziehungen zu ausländischen Staaten genießen einen hohen Stellenwert. Getreu dem Grundsatz "pacta sunt servanda" erfordert der gegenseitige Vertragsschluss ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber dem potentiellen Vertragspartner sowie einer kontinuierlichen eständigkeit. Dieses Erfordernis macht es nötig, daß vertragliche eziehungen zu Fremdstaaten erst nach einer Existenz von mindestens 3 Monaten des Vertragsstaates manifestiert werden sollen. Für Erstkontakte zu neuen Staaten werden, falls beiderseits erwünscht, Exekutivabkommen zwischen den Regierungen vorgezogen. Völkerrechtliche Grundlagenverträge können diesen nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit folgen.
  


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Außenpolitische Doktrin - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.12.2010, 22:31

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