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Antikorruptionsgesetz
#13
Schön, dass sie kommen konnten. Wir haben ein Problem mit dem in §1 (2) formurlierten Verbot von Geldgeschenken zwischen privaten Personen.
Wir haben dor einmal das Beispiel der Handwerker, dass ihre Majestät vorgebracht hat. Wenn 2 Handwerker für dieselbe Dienstleistung unterschiedliche Preise nehmen, könnte der teurere den anderen Verklagen, da er die Differenz der Zahlung dem Auftraggeber als virtuelles Geschenk zur Vorteilsnahme gegeben hätte.
Ein zweites Beispiel:
Ich frage meinen Freund, ob er mir Zigaretten vom nächsten Automaten mitbringt und gebe ihm außer dem Kaufpreis noch eine "Aufwandsentschädigung" mit. Diese Zahlung könnte durchaus als Bestechung gewertet werden.

Die Frage an Sie ist jetzt, wie weit Sie unsere Bedenken für gerechtfertigt halten, besonders ob Dienstleitungen als Vorteilsnahme angesehen werden können.
  


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[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 22.10.2010, 21:01
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 22.10.2010, 21:06
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 24.10.2010, 18:35
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 26.10.2010, 06:56
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 26.10.2010, 09:22
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 27.10.2010, 11:22
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 27.10.2010, 15:37
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 27.10.2010, 15:45
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 27.10.2010, 16:08
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 27.10.2010, 16:54
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 27.10.2010, 17:23
[Kein Betreff] - von Nikita Petrowitsch Markow - 01.11.2010, 22:38
[Kein Betreff] - von Anastasia I. - 02.11.2010, 17:42

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