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Archiv der Weisungen
#7
Befehl des Finanzministers vom 27.09.2010

[brief_kaikolew]

Befehl des Wirtschaftsministeriums zur verstärkten Aufrüstung gemäß Paragraph 4 Absatz 5 des Notsandsgesetzes.

Hiermit gilt der sofortige Befehl, die Produktion Ihrer Fabrik auf pure Aufrüstung umzustellen, insofern das Wirtschaftsministerium Ihnen keine Sondermandate ausgestellt hat.
Der Fokus liegt auf Handfeuerwaffen, großkalibrige Waffen, militärische Fahrzeuge (Kette/Halbkette/Kettenlos), militärische Ausrüstung, Feldrationen, Schutzwesten, Gasmasken, Munition und Granaten.
Um eine maximale Auslastung zu erhalten, wird eine neue Arbeitszeit festgelegt, diese dauert von 8.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends und gilt für alle Angestellten, die nicht durch ein ärztliches Attest entschuldigt sind. Es liegt bei dem Firmeninhaber, dies zu kontrollieren. Bei Missachtung dieser Regelung wird der Firmeninhaber mit Geldstrafen sanktioniert.
Um die Produktion zu unterstützen, werden Ihnen die nötigen Materialien kostenfrei vom Staat gestellt, sowie neue Arbeiter zugeteilt. Auf Anfrage unterstützt der Staat den Ausbau der Produktionskapazität, insofern diese berechtigt ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Firmeninhaber VERPFLICHTET ist, den Befehlen Folge zu leisten. Ist dies 3 Tagen nach der Verkündigung dieser Befehle nicht der Fall, wird die Firma, wenn nötig mit Gewalt, durch das Androische Militär zwangsgeräumt und der Firmeninhaber zeitweilig enteignet.
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Zurückstellen der verstärkten Aufrüstung der Weisung vom 27/09 auf Mischindustrie

Mit sofortigr Wirkung sind alle in der Weisung vom 27/09 angesprochenen Aspekte für nichtig erklärt worden. Die Firmeninhaber dürfen nun wieder frei über Ihre Produktion und Arbeitszeiten handhaben. Alle Vorteile und Vergünstigungen verlieren mit dieser Weisung ihre Gültigkeit, dem Staat muss keines der so eingesparten Gelder zurückerstattet werden.
Enteignete Firmeninhaber sollen sich bis zum 1.12.2010 im Finanzministerium melden, um Ihren rechtsmäßigen Besitz zurückzuholen, ansonsten geht der Betrieb dauerhaft in das Staatseigentum über.

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[Befehl] Zurückstellen der Kriegswirtschaft - von Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 16.10.2010, 20:07

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