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Archiv der Weisungen
#5
[brief_mpm]
Hiermit wird mit sofortiger Wirkung das Folgende befohlen:

1. Die gemeinsame Grenze der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien wird mit sofortiger Wirkung geschlossen.
2. Es ist ab sofort niemanden mehr erlaubt diese Grenze in jedweden Richtungen zu überschreiten. Ausnahmen hiervon können erlassen werden.
3. Grenzverletzter sind ausnahmslos festzunehmen.
Wenn dies nicht möglich ist müssen sie mit allen angemessenen Mitteln unschädlich gemacht werden.

Koskow, den 4. Oktober 2010
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[Befehl] Schließung der androisch-chinopischen Grenzen - von Iwan Georgowitsch Malechski - 04.10.2010, 17:35

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