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Archiv der Weisungen
#3
[brief_mpm]
Befehl des Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro zur verstärkten Aufrüstung gemäß Paragraph 4 Absatz 5 des Notstandsgesetzes.

1) Hiermit werden alle kriegswichtigen Betriebe in die Provinzen Korgowska und Almachistan verlegt, sodass eine Feindgefährdung minimiert wird.
2) Alle kriegswichtigen Betriebe werden in besonderen Maße von Flugabwehranlagen geschützt.
3) Mit der Ausfürung dieses Befehls wird die Armee der Föderalen Republik Andro beauftragt.
4) Den Anweisungen der Armee der Föderalen Republik Andro sind unbedingt Folge zu leisten.
5) Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
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[Befehl] Verlegung der kriegswichtigen Betriebe - von Iwan Georgowitsch Malechski - 28.09.2010, 15:31

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