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Änderung zum Wahlgesetz
#10
Ja und? In der Verfassung steht nur Volk, mehr nicht. Es ist logisch, daß damit immer das wahlberechtigte Volk gemeint ist. IDs, die inaktiv wurden, oder Minderjährige, die noch kein Wahlrecht haben, zählen dazu nicht. Wenn wir ein Wählerverzeichnis einführen, bedeutet das einfach, daß dieses die Maßgabe für die Wahlberechtigung ist und das macht vieles einfacher. Ergo ist es egal wieviele sich in das Wahlverzeichnis eintragen. Denn das Quorum richtet sich immer an der Zahl der Wahlberechtigten und das sind diejenigen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  


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[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 25.07.2010, 21:46
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 26.07.2010, 22:57
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 26.07.2010, 23:20
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 26.07.2010, 23:34
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 27.07.2010, 19:33
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 27.07.2010, 19:45
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 27.07.2010, 19:53
[Kein Betreff] - von Jewgenij Smirnow - 28.07.2010, 15:35

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