11.04.2010, 07:57
Wie ein solches konkretes Register aussehen könnte, wäre in der Praxis zu erwägen. Eine gute Möglichkeit wäre es aber, nationale Register anzulegen, und diese von Zeit zu Zeit abzugleichen, bzw dem Vertragspartner Einblick zu gestatten.
Die vorgenommene Auflistung soll sich vorallem auf Verbrechen gegen den Staat beziehen, weil hier das Sicherheitsbedürfnis am höchsten ist. Wo sollte man ansonsten bei anderen Verbrechen die Grenze ziehen, welche Straftaten geführt werden und welche nicht ?
Die vorgenommene Auflistung soll sich vorallem auf Verbrechen gegen den Staat beziehen, weil hier das Sicherheitsbedürfnis am höchsten ist. Wo sollte man ansonsten bei anderen Verbrechen die Grenze ziehen, welche Straftaten geführt werden und welche nicht ?