07.04.2010, 08:43
Eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden erscheint mir opportun. Hierbei geht es mir vorallem um gravierende Verbrechen, also Verbrechen gegen den Staat, Volksverhetzung,
Hoch- und Landesverrat, Verbrechen gegen den Frieden, etc...hier könnte sich eine gegenseitige Kooperation als äußerst produktiv erweisen, den Frieden und die innere Sicherheit in unseren Staaten zu gewährleisten.
Was hochschul-, bzw hochschulähnliche Kooperationen angeht, so ist das Ziel der Aufnahme solcher in den Vertragstext vorallem den rechtlichen Rahmen zu legen und unsere beiderseitigen Absichten zu einer solchen Kooperation zu demonstrieren, gewissermaßen eine Staats-Ziel-Bestimmung, die dem Vertrag ein Mehr an Reife zusichert neben der üblichen vertraglichen Klauselitäten, die ohnehin unabdingbare Voraussetzung für diplomatische Beziehungen sind.