22.02.2010, 15:34
Einreisegesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einwanderung, den Aufenthalt, das Asyl, Visa, Arbeits- und Tourismusrecht.
§1. Einreise
(1) Jedem Menschen ist die Einreise nach Andro jederzeit Visafrei möglich.
(2) Man muss sich ledeglich bei der Einreise am Zoll auf dem Flughafen melden und folgende Angaben tätigen:
*Name
*Herkunft
*Aufenthaltsort in Andro
*Dauer des Aufenthalts
*Grund des Aufenthalts
§2. Asyl
(1)Personen die durch Kriege, Unterdrückung, Verfolgung oder sonstige lebensbedrohliche Umstände gefährdet sind, können im Innenministerium Asyl beantragen.
(2)Asyl wird solangegewährt, bis die Gefahr der Person nicht mehr gegeben ist.
(3)Asylanten werden nicht aufgeliefert.
(4)Asylanten haben das Recht auf Sozialhilfe, es sei denn sie finden Arbeit.
(5)Sollte der Asylantrag unter Falschaussage geschehen, kann er von einem Gericht negiert werden.
§3. Arbeitsgenemigungen
(1)Das Wirtschaftsministerium kann Arbeitsgenemigungen ausstellen.
(2)Die Arbeitsgenemigung gilt, bis die festgelegte Frist abläuft oder sie aufgehoben wird.
(3)Die Arbeitsgenemigung erlaubt es Ausländern, in Andro zu arbeiten.
§4.Abschiebung
(1)Personen die illegal nach Andro eingereist sind, werden binne einer Woche in ihr Heimatland zurückgebracht.
(2)Asylanten, werden nachdem ihr Asylrecht abgelaufen ist, in ihr Heimatland zurückgebracht. Dabei erhalten sie 100 Ramwuv.
(3)Personen deren Aufenthaltsgenemigung abgelaufen ist, werden in ihr Heimatland zurückgeführt.
(4)Personen ohne Arbeitsrecht, die einer Arbeit nachgehen, begehen eine Straftat die mit Freiheitsentzug und Geldstrafen gehandet wird. Sie werden nach der Strafe abgeschoben.
§5. Heimatlose
(1)Personen die kein Heimatland haben oder deren Heimatland nicht festgestellt werden kann aber abgeschoben werden sollen, werden als "Heimatlose" betrachtet.
(2)Sie erhalten keine Aufenthaltsgenemigungen oder Arbeitsrechte.
(3)Sollten sie nach einem Monaten nach wie vor in Andro sein, können sie einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen.
§6. sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte Aufenthaltsrecht
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einwanderung, den Aufenthalt, das Asyl, Visa, Arbeits- und Tourismusrecht.
§1. Einreise
(1) Jedem Menschen ist die Einreise nach Andro jederzeit Visafrei möglich.
(2) Man muss sich ledeglich bei der Einreise am Zoll auf dem Flughafen melden und folgende Angaben tätigen:
*Name
*Herkunft
*Aufenthaltsort in Andro
*Dauer des Aufenthalts
*Grund des Aufenthalts
§2. Asyl
(1)Personen die durch Kriege, Unterdrückung, Verfolgung oder sonstige lebensbedrohliche Umstände gefährdet sind, können im Innenministerium Asyl beantragen.
(2)Asyl wird solangegewährt, bis die Gefahr der Person nicht mehr gegeben ist.
(3)Asylanten werden nicht aufgeliefert.
(4)Asylanten haben das Recht auf Sozialhilfe, es sei denn sie finden Arbeit.
(5)Sollte der Asylantrag unter Falschaussage geschehen, kann er von einem Gericht negiert werden.
§3. Arbeitsgenemigungen
(1)Das Wirtschaftsministerium kann Arbeitsgenemigungen ausstellen.
(2)Die Arbeitsgenemigung gilt, bis die festgelegte Frist abläuft oder sie aufgehoben wird.
(3)Die Arbeitsgenemigung erlaubt es Ausländern, in Andro zu arbeiten.
§4.Abschiebung
(1)Personen die illegal nach Andro eingereist sind, werden binne einer Woche in ihr Heimatland zurückgebracht.
(2)Asylanten, werden nachdem ihr Asylrecht abgelaufen ist, in ihr Heimatland zurückgebracht. Dabei erhalten sie 100 Ramwuv.
(3)Personen deren Aufenthaltsgenemigung abgelaufen ist, werden in ihr Heimatland zurückgeführt.
(4)Personen ohne Arbeitsrecht, die einer Arbeit nachgehen, begehen eine Straftat die mit Freiheitsentzug und Geldstrafen gehandet wird. Sie werden nach der Strafe abgeschoben.
§5. Heimatlose
(1)Personen die kein Heimatland haben oder deren Heimatland nicht festgestellt werden kann aber abgeschoben werden sollen, werden als "Heimatlose" betrachtet.
(2)Sie erhalten keine Aufenthaltsgenemigungen oder Arbeitsrechte.
(3)Sollten sie nach einem Monaten nach wie vor in Andro sein, können sie einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen.
§6. sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte Aufenthaltsrecht
Tourismusrecht gestrichen, da es direkt in §1. eingeht.