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[Aussprache] Etatismusgesetz
#4
Nein, meine Absicht geht dahin. Wenn der Staat als Unternehmer tätig sein will, dann kann er wie ein Privatmann auch ein Unternehmen gründen. Im Falle des Staates wäre das eine öffentliche Körperschaft wie im Wirtschaftsgesetzentwurf beschrieben. Ein extra Gesetz, wo die Staatsbetriebe aufgelistet sind, braucht es dann nicht mehr. Damit außerdem der Staat, der ja kein "fairer Wettbewerbspartner" ist - zB aus dem Grund schon, weil er nicht so leicht Konkurs gehen kann, den Wettbewerb nicht verzerrt, ist eine staatliche Beteiligung an Unternehmen, bzw dessen Gründung nur zu bestimmten Konditionen möglich.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 14.01.2010, 17:57
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 00:48
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 12:17

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