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[Aussprache] Etatismusgesetz - Druckversion

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[Aussprache] Etatismusgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 14.01.2010

Zitat: Etatismusgesetz

§1. Allgemeines
(1)Die Firmen die in diesem Gesetz aufgelistet sind, gelten als Staatsbetriebe.
(2)Sie sind, solange sie in diesem Gesetz stehen, nicht zu privatisieren.
(3)Alle Firmen in diesem Gesetz werden vom Wirtschaftsministerium in Oberaufsicht verwaltet.
(4)Der Staat behält sich vor, Firmen zu gründen.


§2. Firmen
(1)Folgende Firmen gelten als Staatsbetriebe
-Androische Staatsbahn (ASB)
-Ölkombinat "Gazolinsk" (ÖKG)
-Kaiserliche Staatsbank Andros (KSBA)
-Androische Staatspost (ASP)
-Kaiserlich Androische Fluggesellschaft (ZAA)
(2)Firmen die hier nicht aufgelistet sind, sich aber im Staatsbesitz befinden, können privatisiert werden.
(3)Die Mitarbeiter der Staatsbetriebe gelten allesamt als Staatsbeamte.

§3. Finanzen
(1)Die Einnahmen der Firmen kommen nur ihren Mitarbeiten zugute.
(2)Der Staat muss, im Falle eines Umsatzrückgangs, die Unkosten übernehmen.
(3)Steigt der Gewinn der Unternehmen an, so sind 50% davon an den Staat abzutragen.
(4)Die Unternehmen dienen dazu, Devisen anzulegen und zu beschaffen.
(5)Staatsbetriebe dienen zur steuerlichen Entlasstung der Bürger.

§4. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Der Ministerpräsident hat das Wort.


- Nikita Breschnew - 14.01.2010

In einer freien, marktwirtschaftlichen ordnung bedarf es keiner staatlichen Monopole. Der Markt sollte grds für alle offen sein. Wenn es staatliche Betriebe geben soll, gibt der Wirtschaftsgesetz-Entwurf der Regierung die Möglichkeit sog. öffentliche Unternehmen zu gründen, die durch den Staat geführt werden.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 14.01.2010

Dann sollten

-Androische Staatsbahn (ASB)
-Ölkombinat "Gazolinsk" (ÖKG)
-Staatsbank Andros (SBA)
-Androische Staatspost (ASP)
-Kaiserlich Androische Fluggesellschaft (ZAA)

in das neue Gesetz aufgenommen werden.


- Nikita Breschnew - 15.01.2010

Nein, meine Absicht geht dahin. Wenn der Staat als Unternehmer tätig sein will, dann kann er wie ein Privatmann auch ein Unternehmen gründen. Im Falle des Staates wäre das eine öffentliche Körperschaft wie im Wirtschaftsgesetzentwurf beschrieben. Ein extra Gesetz, wo die Staatsbetriebe aufgelistet sind, braucht es dann nicht mehr. Damit außerdem der Staat, der ja kein "fairer Wettbewerbspartner" ist - zB aus dem Grund schon, weil er nicht so leicht Konkurs gehen kann, den Wettbewerb nicht verzerrt, ist eine staatliche Beteiligung an Unternehmen, bzw dessen Gründung nur zu bestimmten Konditionen möglich.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.01.2010

Mh dann müssten wir aber schnell diese 5 Firmen vom Staat, nach der Auflösung des Gesetzes, übernehmen, nicht das sie jemand aufkauft.


- Nikita Breschnew - 15.01.2010

Wer soll sie denn aufkaufen ? Wenn sie dem Staat gehören, kann doch nur jemand diese kaufen, wenn er sie abkauft. Und wenn der Staat das ablehnt, dann sind das auch nach auflösung des Gesetzes weiter Staatsbetriebe in der Hand des Staates.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 15.01.2010

Mh nun ja. Die Firmenliste führt diese Firmen ja als Staatsbetriebe schon auf.

Zumindest diese:
-Androische Staatsbahn (ASB)
-Staatsbank Andros (SBA)
-Androische Staatspost (ASP)
-Kaiserlich Androische Fluggesellschaft (ZAA)

Ölkombinat "Gazolinsk" (ÖKG) glaube ich nicht


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.01.2010

Können wir abstimmen?


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.01.2010

Wir stimmen ab.


[Abstimmung] Etatismusgesetz - Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.01.2010

Stimmen sie für die Aufhebung des Etatismusgesetzes?

Da
Njet
Enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit