06.11.2009, 13:15
Ich erteile ihnen mal das Rederecht, da sie ja der Vater der Verfassung sind.
Die Auflösung wird in der Verfassung nicht erwähnt. Es ist daher weder geboten noch verboten. Eine Duma die "tot" ist, muss aufgelöst werden für Neuwahlen.
Die Auflösung benötigt dann aber eben die 2/3 Mehrheit der Stimmen aller. Es müssen also 2/3 der Abgeordneten teilnehmen und dafür sein. Hohe Hürden, aber ich denke das ist wichtig.
Die Auflösung wird in der Verfassung nicht erwähnt. Es ist daher weder geboten noch verboten. Eine Duma die "tot" ist, muss aufgelöst werden für Neuwahlen.
Die Auflösung benötigt dann aber eben die 2/3 Mehrheit der Stimmen aller. Es müssen also 2/3 der Abgeordneten teilnehmen und dafür sein. Hohe Hürden, aber ich denke das ist wichtig.