03.11.2009, 11:19
von der Zuschauertribüne ruft...
Das ist Verfassungsbruch. Die Verfassung sieht eine Auflösung der Duma nicht vor. Dies zu versuchen zu umgehen, indem man es in die Geschäftsordnung versucht einzubauen, ist illegitim und widerspricht der Verfassung. Das Parlament ist für X Monate gewählt, so steht es in der Verfassung. Eine kürzere Legislaturperiode ist daher nicht möglich.
Das ist Verfassungsbruch. Die Verfassung sieht eine Auflösung der Duma nicht vor. Dies zu versuchen zu umgehen, indem man es in die Geschäftsordnung versucht einzubauen, ist illegitim und widerspricht der Verfassung. Das Parlament ist für X Monate gewählt, so steht es in der Verfassung. Eine kürzere Legislaturperiode ist daher nicht möglich.