29.10.2009, 22:37
+++ Der Ministerpräsident hat die Weisung nun überarbeitet.
Nun bleiben alle sozialen Einrichtungen in ihren Gebäuden. Die Geschädigten von damals werden entschädigt. Privatpersonen die in den enteigneten Gebäuden wohnen, und der Vorbesitzer sie zurück will, müssen sich einigen, ob der Geschädigte finanziell entschädigt wird, oder im Falle eines Auszugs der neue Besitzer entschädigt wird.
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Zitat:Die Weisung des einstigen Kulturministers, betreffend der Enteignung von privaten Besitzungen, ohne Entschädigung wird hiermit aufgehoben, die Geschädigten haben ihr Eigentum unverzüglich zurückzuerhalten, oder sind bei Beschädigung mit einer entsprechenden Entschädigung zu versehen.
Bestehende neue soziale Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Theater bleiben in den Gebäuden.
Ivan Vladimirowitsch Godunow
Nun bleiben alle sozialen Einrichtungen in ihren Gebäuden. Die Geschädigten von damals werden entschädigt. Privatpersonen die in den enteigneten Gebäuden wohnen, und der Vorbesitzer sie zurück will, müssen sich einigen, ob der Geschädigte finanziell entschädigt wird, oder im Falle eines Auszugs der neue Besitzer entschädigt wird.
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