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[Aussprache] Weisungen, Verkündungen.
#6
So ist es. Wenn man als Inhaber exekutiver Vollmacht eine Weisung nur für einen gewissen Zeitraum gelten lassen will, schreibt man die Frist in der Weisung vor.
  


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[Kein Betreff] - von Jurij Romanytsch Gortschakow-Rurijn - 29.10.2009, 20:36

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