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[Aussprache] Weisungen, Verkündungen.
#2
Zitat:Gesetz zur Regelung von Ukas (Weisungen) der Regierung und Verkündung von Gesetzen

§1. Weisungen
(1)Die Minister der Regierung können in ihrem Zuständigkeitsbereich Weisungen erlassen.
(2)Diese Weisungen müssen sich an die Verfassung und die Gesetze halten.
(3)Weisungen können Gesetze weder ändern noch aufheben, allerdings ergänzen.
(4)Die Duma und das Oberste Gericht, sowie der Ministerpräsident können Weisungen aufheben.
(5)Weisungen können auch Exekutivmaßnahmen sein.
(6)Weisungen sind öffentlich bekannt zu geben.
(7)Ungültige, aufgehobene und gesetzeswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden.

§2. Gesetzesverkündung
(1)Gesetze werden nach der Ratifizierung in der Duma durch den Dumapräsidenten oder den Dumavizepräsidenten verkündet.
(2)Nach der Ratifizierung muss das Gesetz binnen 3 Tagen veröffentlicht werden.
(3)Sollte das Dumapräsidium dem nicht nachkommen, so kann die Regierung oder das Gericht die Gesetze im Gesetzesblatt verkünden.
(4)Personen die verpflichtet sind ein Gesetz zu veröffentlichen und sich weigern ein beschlossenes Gesetz zu verkünden, begehen eine Straftat die vor Gericht geahndet wird.

§3. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
  


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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 08.09.2009, 23:03

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