31.08.2009, 15:40
Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch MorrowNein, ist er nicht. Der Ministerpräsident ist nichtmal Staatsoberhaupt. Um im Gesetz steht es ganz klar, Zar, nicht Ministerpräsident, nicht Ersatz-Kaiser oder Quasi-Zar. Sie können kein Kriegsrecht ausüben.
und da der Ministerpräsident quasi Ersatzzar ist, sehe ich darin kein Problem.
Ich mache von meinem recht als Abgeordneter Gebrauch. Basta.