31.08.2009, 15:23
Gemäß dem Notstandsgesetz, Paragraph 3, Artikel 2 ist es erlaubt, bei verstärkten Unruhen das Kriegsrecht auszurufen. Da dies nun der Fall ist, würde ich selbiges gerne umgesetzt sehen.
[Aussprache] Ausrufung des Kriegsrechtes
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31.08.2009, 15:23
Gemäß dem Notstandsgesetz, Paragraph 3, Artikel 2 ist es erlaubt, bei verstärkten Unruhen das Kriegsrecht auszurufen. Da dies nun der Fall ist, würde ich selbiges gerne umgesetzt sehen.
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