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[Aussprache] Reichsmuseeumsgesetz
#15
Der Teil bezüglich der Kulturellen Projekte:

Zitat:Kulturelle Projekte

Allgemeines

1. Dem Kulturministerium obliegt es kulturelle Projekte auszuschreiben oder selbst auszurichten, wenn die Notwendigkeit für ein solches besteht.
2. Das Kulturministerium bewirbt sich in Absprache mit dem Ministerpräsidenten und der Duma die Bewerbungen für kulturelle Projekte wie z.B. die VEXPO, sollte der Wunsch dazu seitens des Kulturministeriums bestehen.

Finanzielles

1. Die Förderung von kulturellen Projekten obliegt dem Kultur- und Finanzministerium.
2. Dem Kultur- und das Finanzministerium steht frei private kulturelle Projekte zu subventionieren.
3. Das Kultur- und das Finanzministerium haben diesbezüglich keinen Rechenschaftspflicht gegenüber der Duma.

Kulturdenkmäler:

Zitat:Kulturdenkmäler

Allgemeines

1. Das Kulturministerium hat das Recht Gebäude, Statuen, Bücher, Musikstücke u.Ä., die eine äußerste Wichtigkeit für die Kultur unserer Nation haben als Kulturdenkmäler auszuschreiben.
2. Diese Kulturdenkmäler stehen unter besonderem Schutz der Nation, ihre Ehre und Würde gilt es zu schützen.

Einrichtung

1. Das Kulturministerium hat ohne Absprache mit der Duma das Recht Kulturdenkmäler zu bennenen, dies kann formlos erfolgen.
2. Das Kulturministerium hat ebenso das Recht ohne Rücksprache mit der Duma den Status als Kulturdenkmal wieder zu entziehen.
  


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[Kein Betreff] - von Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa - 12.08.2009, 11:14

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