14.07.2009, 22:00
Zitat:Original von Nikita Breschnew
Da der Ministerpräsident in erster Linie der Legislative, also dem Volk, verpflichtet ist, halte ich die Duma für den geeignetern Ort.
Wie gesagt, da besagt die Verfassung nichts. Niemand steht über dem Ministerpräsidenten, aber Gericht bzw. Duma können ihn in die Schranken weisen.
Ich rate daher zum Dumapräsidenten, bis dieser aber gewählt ist, zum Gericht.