29.05.2009, 00:37
Was? §2.(2) besagt das wir einen Beobachter entsenden dürfen. Laut der Geschäftsordnung hat ein Beobachter kein Rederecht. D.h. Herr Paskinnen bitte ich sie das beim Dumapräsidenten zu beantragen. Wir müssen das Gesetz einhalten, bitte.